Eine 63-jährige Angestellte im Kanton Waadt erkrankte. Nach einem halben Jahr kündigte ihr der Arbeitgeber. Die Frau forderte beim Zivilgericht Lausanne erfolglos eine Entschädigung von 50 000 Franken wegen missbräuchlicher Kündigung. Das Kantonsgericht hingegen sprach ihr sechs Monatslöhne zu, total 42 300 Franken. Begründung: Die Firma hätte die Mitarbeiterin nicht zehn Monate vor der Pensionierung entlassen dürfen. Das Bundesgericht sieht dies anders: Die Kündigung sei nicht missbräuchlich, weil die Frau den ­Arbeitgeber nicht informiert habe, ob und wann sie wieder zur Arbeit erscheine.

Bundesgericht, Urteil 4A_390/2021 vom 1.2.2022