Verpackungen von Lebensmitteln dürfen Kunden nicht täuschen: So steht es im Gesetz. Vor Ostern jedoch hebelte ein Bundesamt den Täuschungsschutz aus. Das zeigt die Korrespondenz zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und der Eierbranche. Der K-Tipp hatte, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in E-Mails und Protokolle der Monate Februar bis April 2023 verlangt. Darin wurde über die korrekte Deklaration der Freilandeier diskutiert.

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