Ja. Denn Sie sind bei der Krankenkasse als Familienoberhaupt registriert, und die ganze Post sowie die Rechnung waren immer an Sie adressiert.

Wichtig ist vor allem, dass Sie auf dem Kündigungsschreiben exakt aufführen, was genau Sie kündigen möchten, also zum Beispiel nur die obligatorische Grundversicherung oder nur alle Zusatzversicherungen oder beides.

Zudem müssen Sie alle Familienmitglieder, deren Versicherung Sie kündigen möchten, einzeln namentlich aufführen, am besten mit der jeweiligen Policennummer. Zudem sollten beide Eltern sowie allenfalls erwachsene Kinder eigenhändig unterschreiben.

Beachten Sie bei den Kündigungsfristen zwei wichtige Unterschiede:

  • Die freiwilligen Zusatzversicherungen muss man in der Regel schon im September auf Ende Jahr kündigen (bei einigen wenigen Krankenkassen schon im Juni auf Ende Jahr). Spätere Kündigungen von Zusatzversicherungen sind nur noch möglich, wenn sich bei Erhalt der neuen Police im Oktober herausstellt, dass die Prämie höher wird.
  • Für die obligatorische Grundversicherung besteht im September noch kein Handlungsbedarf. Hier können Sie die Prämienmitteilung im Oktober ­abwarten und dann allenfalls bis Ende November kündigen.