Hobbygärtner dürfen viele Mittel zur Unkraut- und Schädlingsbekämpfung nicht mehr verwenden. Das beschloss der Bundesrat bei der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung. Gifte sind im Privatgarten neu nicht mehr zugelassen, wenn sie schon ein geringes Gesundheitsrisiko übersteigen – und wenn sie giftig oder sehr giftig für Wasserlebewesen und Bienen sind. Neu sind auch Herbizide untersagt, die in Pflanzen eindringen und sich dort verteilen.