Anita Thoma aus St. Gallen ist eine alleinerziehende Mutter. Sie verdient weniger als 60 000 Franken im Jahr. Darum hat sie Anspruch auf verbilligte Krankenkassenprämien. Ohne Verbilligung würde sie mehr als 5200 Franken pro Jahr für die Grundversicherung zahlen – mit Verbilligung nur 2200 Franken. Den Rest übernimmt der Kanton.  

Laut Krankenversicherungsgesetz müssen die Kantone Versicherten «in bescheidenen wirtschaft­li...