«Ich habe einen grossen Streit mit meinem Nachbarn», erzählt mir eine Leserin aus dem ­Kanton Aargau am Telefon der K-Tipp-Rechtsberatung. «Auf meinem Grundstück steht ein grosser Strauch. Seine Zweige ragen über die Grenze auf das Grundstück meines Nachbarn und werfen dort viel Schatten. Der Nachbar ­behauptet, dass sein Rasen wegen des Schattenwurfs ständig feucht sei und vermoose. Er verlangt, dass ich die Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückschneide.»

«Dieses Recht hat er grundsätzlich, falls die ­hinüberragenden Zweige sein Eigentum erheblich schädigen», gebe ich zur Antwort. So stehe es im Zivilgesetzbuch. «Das weiss ich auch», erwidert die Frau energisch. «Der Nachbar hat aber selber zur Axt gegriffen, als ich nicht zu Hause war. Er hat auf meinem Grundstück gleich den ganzen Strauch abgehackt.» 

«Was?», rufe ich in den Hörer. «Das durfte er ­sicher nicht. Das ist eine Sachbeschädigung. Sie haben aber einen komischen Nachbarn.» Er habe ihr bei einem Streit auch schon mit einer Anzeige bei der Erwachsenenschutzbehörde Kesb gedroht, fügt die K-Tipp-Leserin darauf hinzu.

«Ihr Nachbar erlaubt sich einiges. Wie kommt das?», frage ich. Sie antwortet trocken: «Er ist Polizist.»