Auf dem Bio-Vollkornmehl von Coop fehlt eine Angabe zur Herkunft des Rohstoffs. Das ist legal. Denn eine solche verlangt die Lebensmittelverordnung bei pflanzlichen Produkten nur, wenn der Anteil einer Zutat mehr als die Hälfte des Inhalts ausmacht und die Verpackung den Eindruck erweckt, dass diese Zutat eine Herkunft hat, die nicht zutrifft. Ist das nicht der Fall, muss die Herkunft also nicht deklariert werden.

Immerhin: Die Migros gibt freiwillig an, woher ihr Bio-Mehrkornm...