Die Fälle erschrecken: Mitte Juni blendete ein Bub an einer Zürcher Schule ein 12-jähriges Mädchen mit einem Laserpointer. Die Schülerin musste ins Spital – und muss wegen der Attacke künftig eine Brille tragen. 

Zwei Wochen später verletzten Unbekannte mit einem Laserpointer einen Basler Tramführer. Er musste die Fahrt unterbrechen und wurde in eine Augenklinik eingeliefert. 

Laserpointer können die Netzhaut der Augen beschädigen und im Extremfall zu Erblindung führen. Publik wurden vor allem Fälle von geblendeten Piloten, Lokomotivführern und Fussballspielern.

Die Problematik ist seit Jahren bekannt. Trotzdem sind die meisten Geräte in den Läden noch erhältlich. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat verbot im Jahr 2011 den Verkauf der zwei starken Laserpointerklassen 3B und 4. Gestattet sind nur noch die schwächeren Klassen 1, 2 und 3R. 

Die meisten Geräte sind falsch deklariert

Laut dem Bundesamt für Gesundheit gelten aber auch Geräte der Klasse 3R als gefährlich. Nur Laser der Klassen 1 und 2 seien «unbedenklich». Das allerdings widerlegt der Fall der Zürcher Schülerin: Sie wurde mit ­einem Laserpointer der Klasse 1 verletzt.

Ein Problem ist die Deklarierung: Das Bundesamt für Metrologie kam in einer Untersuchung 2011 zum Schluss, dass über 95 Prozent der geprüften Geräte einer höheren Klasse angehörten als deklariert. Darunter fielen auch vermeintlich harmlose Laser, die mit Klasse 1 und 2 deklariert worden waren.

Die unbestritten gefährlichen Geräte der Klasse 3R will das Starkstrom­inspektorat laut Sprecher Peter Fluri weiterhin zulassen. Begründung: ­«Diese Laser werden häufig in Mess- oder Vermessungsgeräten für die Edelsteinforschung, auf Flughäfen und für die Aushärtung von Oberflächenbeschichtungen eingesetzt.» Klar sei aber: «Laserpointer 3R gehören nicht in Kinderhände.»

In diese geraten die Geräte aber ganz leicht. Die meisten Modelle kann man einfach bei Elektrohändlern kaufen oder im Internet bestellen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. 

Die Händler wollen nicht auf den Verkauf von Laserpointern verzichten. Interdiscount begründet das gegenüber dem K-Tipp mit der «Wahlfreiheit der Kunden». Die Laserpointer im Sortiment entsprächen den Vorschriften.

Auch Media-Markt gibt an, nur Geräte zu verkaufen, die als unbedenklich gelten. Für eine zweckentfremdete Verwendung durch die Kunden könne man keine Verantwortung übernehmen.