Ja. Ist die betriebene Person selber nicht zu Hause, kann der Zahlungsbefehl gemäss Gesetz jeder «zu ­ihrer Haushaltung gehörenden erwachsenen Person» ausgehändigt werden. Gemeint sind insbesondere Ehegatten und Konkubinatspartner, aber auch Kinder ab ungefähr 16 Jahren. Daraus folgt: Wer berechtigt ist, einen Zahlungs­befehl entgegenzunehmen, kann auch Rechtsvorschlag erheben.

Ein Rechtsvorschlag muss nicht begründet ­werden. Es genügt, ins Feld «Rechtsvorschlag» ­seine Unterschrift zu ­setzen.