Laut offizieller Statistik verzeichnete das Bundesgericht im Jahr 2012 7871 Eingänge. Daraus resultierte in rund einem Drittel der Fälle ein sogenanntes «Nichteintreten». Das heisst: Die Beschwerde wurde gar nicht in­haltlich beurteilt, sondern ohne weitere Begründung aus formellen Gründen ­abgewiesen.



Eine Mehrheit dieser Nichteintretens-Entscheide geht auf das Konto von Laien. Denn wenn Laien ihren Gerichtsfall ohne fachkundige Hilfe eines...