In der Schweiz kann jeder jeden betreiben. Kein Betreibungsamt prüft, ob eine Forderung berechtigt ist. Ein Zahlungsbefehl sagt also nichts darüber aus, ob jemand wirklich einem anderen Geld schuldet. ­Des-
halb kann man Betreibungen einfach per Rechtsvorschlag stoppen – eine Unterschrift des Betriebenen auf dem Zahlungsbefehl reicht dazu. 

Will der Auslöser des Zahlungsbefehls die Betreibung danach weiterziehen, muss er beim Gericht die Beseitigung d...