Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Auskunft. Und die Betreibungsämter sind auch nicht verpflichtet, Auskunftsgesuche aufzubewahren.

Aber fragen Sie trotzdem nach. Denn es spricht nichts dagegen, dass die Ämter diese Auskunft geben. In der Praxis geben ­einige Betreibungsämter diese Information, andere nicht. Der Entscheid liegt in deren Ermessen.