Es gibt zwei Arten von Familienzulagen: die Kinderzulage und Ausbildungszulagen. Die Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken pro Monat, die Ausbildungszulage 50 Franken mehr. Für die höhere Ausbildungs­zulage musste das Kind bisher das 16. Altersjahr vollendet haben. Seit dem 1. August besteht nun ein Anspruch auf die höhere Ausbildungszulage bereits ab 15 Jahren, wenn sich das Kind dann in einer nachobligatorischen Ausbildung be­findet. 

Neu erhalten auch arbeitslose Mütter die Kinderzulage, sofern sie eine Mutterschaftsentschä­digung beziehen – sie gilt also nur während des Mutterschafts­urlaubs. Seit Anfang 2013 hat zwar jede Person – ob an­gestellt, selbständig erwerbend oder arbeitslos – Anspruch auf die Zu­lage für ihr Kind. Aus­genommen waren bisher allerdings allein­erziehende Mütter ohne Job, ­deren Kind vom Vater nicht an­erkannt worden war. Das gilt jetzt nicht mehr.