Eingeschränkter Nutzen

Eine Reiseversicherung übernimmt in der Regel die Annullierungskosten, wenn jemand eine gebuchte Reise aus unverhergesehenen Gründen absagen muss. 

Ein K-Tipp-Leser aus Parpan GR hatte eine solche Versicherung abgeschlossen. Im Februar erhielt er aus wirtschaftlichen Gründen per Ende Mai die Kündigung. Bereits vorher hatte er für den Juli eine Woche Ferien in der spanischen Hafenstadt Valencia für rund 2200 Franken gebucht. Er befürchtete, bis dahin keine neue Stelle zu finden, und erkundigte sich als Besitzer eines ETI-Schutzbriefs beim TCS nach der Übernahme der Annullierungskosten. 

Der Leser erhielt eine Absage: Laut Allgemeinen Versicherungsbestimmungen seien nur Reisen versichert, die innert 3 Monaten seit Erhalt der Kündigung stattfinden. Der Termin der Ferien sei aber 5 Monate nach der Kündigung. Ein Blick in die Vertragsbedingungen anderer Reisever­sicherungen zeigt: Der TCS steht mit dieser zeitlichen Einschränkung alleine da. Andere Reiseversicherer setzen nur voraus, dass der Kunde seine Arbeitsstelle unverschuldet verloren hat. 

Der TCS hat diese Beschränkung gegenüber dem K-Tipp nicht begründet.