Ein Berner liess von einem Arzt Polypen aus seiner Nase entfernen. Der Arzt verletzte ­dabei seine Hirnhaut. Der Patient verklagte den Arzt auf 45 000 Franken Schadenersatz wegen Erwerbsausfalls. Das Regionalgericht Bern-Mittelland und das Berner Obergericht gaben dem Patienten recht: Der Mann habe das Dokument, in dem auf diese Gefahr hingewiesen wurde, nicht unterschrieben. Die Bundesrichter sahen es anders: Der Patient hätte sich anhand des Merkblattes infor­mieren können. Somit habe der Arzt seine ­Aufklärungspflicht nicht verletzt.

Bundesgericht, Urteil 4A_315/2022 vom 13.12.2022