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Ein teilweise arbeitsunfähiger Koch wurde nach rund 30 Dienstjahren in einem Zürcher Restaurant entlassen – elf Monate vor seiner Pensionierung. Er gelangte ans Arbeitsgericht Zürich und verlangte vom Betrieb eine Entschädigung wegen diskriminierender Alterskündigung – mit Erfolg: Laut Gericht hätte der Betrieb nach dieser Dienstdauer und kurz vor der Pensionierung nach einer sozialverträglicheren Lösung suchen müssen. Es sprach dem Koch eine Entschädigung von 4,5 Monatslöhnen in der Höhe von 27 500 Franken zu. Der Arbeitgeber wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht vergeblich.
Bundesgericht, Urteil 4A_117/2023 vom 15.5.2023
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