Ein Kundenberater aus dem Kanton Waadt liess sich krankschreiben, weil ihn Teamkollegen gemobbt haben sollen. Der Betrieb erfuhr, dass der Mann in dieser Zeit eine Katzenzucht aufbaute und an Katzenausstellungen im Ausland teilnahm. Die Firma entliess ihn fristlos. Er focht die Kündigung an und forderte rund 83 000 Franken Lohn und Entschädigung. Er blitzte vor allen Instanzen ab: Zur Lösung der Mobbingsituation habe er nicht Hand geboten, zudem eine vertraglich untersagte Nebentätigkeit ausgeübt und mit Auslandreisen seine Treuepflicht schwer verletzt. Das rechtfertige eine fristlose Kündigung.

Bundesgericht, Urteil 4A_379/2021 vom 21.9.2021