In einem Werbespot erzählt ein fiktiver Lord Somersby, wie er seinerzeit das gleichnamige alkoholische «Apfel­getränk» erfand. Alles habe damit begonnen, dass er einen besonderen Apfelbaum entdeckt habe. «Das wird ein ganz vorzüglicher Apfel Cider», frohlockt Somersby im Spot. Doch: Der von Getränkehersteller Feldschlösschen vertriebene «Apfeldrink» enthält laut Zutatenliste nur gerade 7 Prozent Apfelsaft, jedoch 27 Prozent Fruchtwein aus Kiwi.

Die Lauterkeitskommission hat deshalb eine Beschwerde gegen die Aussage im Spot und die Produktebezeichnung «Apple Original» gutgeheissen: Es werde der Eindruck vermittelt, der beworbene Drink bestehe ausschliesslich aus Äpfeln. Feldschlösschen schreibt dem K-Tipp, das Produkt erfülle «vollumfänglich die in der Schweiz geltenden Anforderungen». Und: «Wir werden die Bedenken der Lauterkeitskommission für weitere Werbekampagnen aufnehmen.»

«Apple Original» ist kein Einzelfall, wie ein Blick in Laden­regale zeigt. So hats in «Arizona Watermelon» nur 1,4 Prozent Wassermelone, aber viel Birnensaft. Coop verkauft das US-Getränk und schreibt dem K-Tipp: «Es hält die Lebensmittelverordnung ein.» Käufer würden nicht getäuscht, weil der ­Begriff «Watermelon» nur den ­Geschmack beschreibe.