Einem Aargauer Elektrotechniker wurde fristlos gekündigt, weil er Mitarbeiter geschlagen, sexuell belästigt und beleidigt haben soll. Der Mann bestritt die ­meisten Vorwürfe und verlangte beim Bezirksgericht Aarau 16 200 Franken Lohn und 8200 Franken Entschädigung für die fristlose Entlassung. Das Bezirksgericht Aarau und das Obergericht Aargau gaben ihm recht. Es reiche nicht, dass sich der Arbeitgeber auf anonyme Anschuldigungen stütze und keine Zeugen nenne.

Obergericht AG, Urteil ZVE.2022.15 vom 9. August 2022