Ja. Für Sie gelten in diesem Punkt die gleichen Regeln wie für andere Nichterwerbstätige: Ihr AHV-Beitrag richtet sich nach der Höhe des Vermögens und nach dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen (zum Beispiel von der Pensionskasse). Zu diesem Renteneinkommen zählt seit 2011 auch die vorbezogene AHV-Rente. 

Eine Beispielrechnung: Sie haben ein Vermögen von 300 000 Franken und dazu ein Renteneinkommen von 40 000 Franken pro Jahr. Das ergibt ein massgebendes Vermögen von 1,1 Millionen Franken (300 000 Franken plus 
20-mal 40 000 Franken). Ihr jährlicher AHV-Beitrag beträgt somit Fr. 2152.50. 

Die detaillierte Liste mit den vermögensabhängigen AHV-Beiträgen finden Sie im AHV-Merkblatt 2.03 («Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO») unter der Internetadresse www.ahv-iv.ch. Sie erhalten die gedruckten AHV-Merkblätter aber auch bei jeder Ausgleichskasse.