Marcel Amherd aus Uster ZH kaufte oft in der Migros ein. Er verwendete das Self-Scanning-­System «Subito». Dabei scannt der Kunde beim Einkauf Produkte ein und zahlt sie am Ende selbständig an einer Zahlstation. Vor einigen Monaten passierte Amherd ein Malheur: «Nach einem Gespräch mit dem Metzger vergass ich, das Fleisch für 50 Franken mit dem Gerät zu scannen.» Der fällige Betrag am Ende des Einkaufs sei ihm nicht zu tief vorgekommen, da das System oft automatisch Cumulus-Gutscheine einlöse. Das Personal kontrollierte Amherd nach der ­Kasse und bemerkte den Fehler. Er zahlte das Fleisch sowie eine Umtriebsentschädigung von 200 Franken. Amherd: «Es war ein offensichtliches Versehen.» Die Migros lehnte ein Gespräch ab und erstattete Strafanzeige. Der Statthalter zeigte aber Verständnis für Amherd und stellte das Strafverfahren vor kurzem mangels Vorsatz ein.

Die Migros sagt, man behandle alle Kunden gleich. Ob Absicht oder ein Versehen vorliege, werde nicht beurteilt. Deshalb erstatte die Migros grundsätzlich Anzeige.