Ende des vergan­genen Jahres bestellte Otto Görtz aus Münsterlingen TG beim Versandhändler Ackermann Vorhänge für rund 250 Franken. Der Thurgauer bezahlte die Ware Ende Dezember. Er war deshalb erstaunt, als er im Januar eine Rechnung von Ackermann erhielt, wonach noch rund 20 Franken offen seien. Er reklamierte noch am gleichen Tag, bekam danach aber keine Antwort.

Im Juni erhielt Görtz plötzlich dicke Post vom Inkassobüro EOS: Es verlangte neben den 20 Franken zusätzlich fast 200 Franken Inkassokosten. Otto Görtz reklamierte erneut bei Ackermann, wurde jedoch an das Inkassobüro verwiesen.

Erst als sich der K-Tipp einschaltete, kümmerte sich der Versandhändler um das Problem seines Kunden und pfiff das Inkassobüro zurück. Es sei noch ein Betrag von ­einer früheren Rechnung offen gewesen, behauptete Ackermann. Auf Nachfrage konnte der Händler jedoch nicht angeben, welche Bestellung das betraf. Der Händler stornierte die Rechnung schliesslich ganz.