Gleich zu Beginn der Spanienreise musste Markus Gumpfer aus Zürich erst einmal neue Kleider kaufen. Seinen Koffer hatte der K-Tipp-Leser zehn Tage zuvor per Expresspost schicken lassen. Auf seiner Bahnreise nach Madrid wollte er nur leichtes Gepäck dabeihaben. Sein Koffer kam per Post rechtzeitig in Spanien an. Doch Gumpfer hätte mehrere Tausend Franken Zoll bezahlen sollen, um ihn zu erhalten.
Fehler beim Ausfüllen des Zollformulars
Grund war ein Fehler bei der Postfiliale am Flughafen Zürich. Eine Angestellte hatte das für den Versand nach Spanien nötige Zollformular falsch ausgefüllt. Gumpfer schätzte den Wert der rund 30 Kleidungsstücke am Postschalter auf insgesamt 500 Franken. Die Post machte daraus 30 Kleidungsstücke zu je 500 Franken. Sie schickte somit gemäss Zollzettel Wäsche im Wert von 15'000 Franken nach Madrid. Verantwortlich für den Transport war Fedex Express Swiss Post GmbH. Die Firma gehört der Schweizerischen Post und dem US-Unternehmen Fedex.
Fedex Spanien verlangte aufgrund des deklarierten Warenwerts einen Importzoll von umgerechnet 4325 Franken. Der Koffer werde erst nach Bezahlung dieses Betrags herausgegeben, erfuhr Gumpfer. Er teilte Fedex mit, dass es sich um einen Fehler handle, und bot an, am Flughafen Madrid vorbeizukommen und den Koffer zu öffnen, damit die Zöllner den Wert der Kleider einschätzen könnten. Fedex bestand jedoch darauf, dass die Schweizerische Post eine Korrektur veranlasse. Der spanische Zoll brauche für die Prüfung mehrere Monate.
Post reagierte nicht auf Hilferufe
Gumpfer meldete sich mehrmals bei der Post. Eine Antwort erhielt er nie. Schliesslich bat er Fedex, den Koffer in die Schweiz zu retournieren. Fedex sicherte ihm eine kostenlose Rücksendung und eine Erstattung der Frachtkosten von Fr. 395.20 zu.
Anfang Juni erhielt er seinen Koffer und das Geld. Die Post und Fedex entschuldigen sich auf Nachfrage des K-Tipp für die fehlerhafte Zolldeklaration und die Umtriebe. Die Post sagt, sobald eine Expresssendung verschickt sei, würden Kundenanfragen zur Bearbeitung an Fedex weitergeleitet. Fedex teilt zudem mit, man kontaktiere den Kunden wegen einer Beteiligung an den Kosten für den notfallmässigen Kleiderkauf in Spanien.
Gepäck über die Grenze schicken: Das muss man beachten
Beim Grenzübertritt muss man persönliche Effekten nicht verzollen. Das gilt bei der Ausreise, wenn man das Gepäck bei sich hat oder in Verbindung mit einer Flugoder Zugreise aufgibt.
Die Post bestätigt: «Wird der Inhalt von den Zollbehörden als persönliche Effekten eingestuft, fallen in der Regel keine Abgaben an.» Das stehe aber im Ermessen des Zolls im Zielland.
Die Post empfiehlt, den Inhalt auf der Zolldeklaration als «Persönliche Effekten des üblichen persönlichen Gebrauchs» zu kennzeichnen. Je nach Zielland auf Englisch: «Personal effects for normal personal use».
Zusätzlich bietet die Post eine «Zollerklärung für Reisegepäck» an, die man ausdrucken und beim Versand beilegen kann. Zu finden ist das Formular unter Ktipp.ch/zollerklaerung.
Klar ist die Lage, wenn man Gepäck in die Schweiz schickt: Für die Einfuhr von persönlichen Gegenständen, die man nicht unmittelbar vorher im Ausland gekauft hat, sind keine Abgaben fällig. Die Sendung muss auf der Zolldeklaration unter der Rubrik «Sonstiges» als «Persönliche Effekten» gekennzeichnet sein.