Nein. Wer in die 3. Säule einzahlt, kann diesen Betrag auf der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Wer kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, kann auch nichts davon abziehen. Eine Einzahlung in die 3. Säule wäre für Nichterwerbs­tätige sogar ein schlechtes Geschäft: Sie müssten das Geld beim Bezug als Einkommen versteuern, ohne dass sie bei der Einzahlung einen Steuervorteil hatten.

Ausnahme: Neben Berufstätigen können auch Bezüger von Arbeitslosengeldern in die 3. Säule einzahlen und diesen Betrag auf der Steuererklärung abziehen.

Die Einzahlungslimiten sind 2014 gleich wie im vergangenen Jahr:

  • Erwerbstätige mit Pen­sionskasse dürfen maximal 6739 Franken einzahlen, egal wie gross das Arbeitspensum ist.
  • Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, darf maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens (höchstens 33 696 Franken) einzahlen. Das betrifft Selbständigerwerbende und Angestellte ohne Pensionskasse.

Tipp: Äufnen Sie Ihre 3. Säule über ein Bank­konto und nicht mit einer Sparversicherung. Die aktuellen Zinsen der 3. Säule: www.ktipp.ch/Service/Aktuelle Zinsen.

Beachten Sie auch: Bei der 3. Säule ist von der «gebundenen» Vorsorge die Rede, weil diese Gelder – mit wenigen Ausnahmen – erst bei der Pensionierung bezogen werden können, bis zum Rentenalter also «gebunden» sind.