Beratung
Kündigungsandrohung: Gilt Einschreiben als zugestellt?
«Ich vermiete eine Wohnung. Der Mieter ist mit Mietzinszahlungen im Rückstand. Ich setzte ihm mit einem eingeschriebenen Brief eine Zahlungsfrist von 30 Tagen an und teilte ihm mit, dass ich ihm kündigen würde, wenn er die Frist verstreichen lässt, ohne zu bezahlen. Er war nicht zu Hause, als der Pöstler ihm das Einschreiben zustellen wollte, und er holte es auch nicht innert sieben Tagen bei der Post ab. Hat die 30-tägige Frist für die Zahlung der ausstehenden Mietzinse trotzdem begonnen?»
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