Wer nach Erreichen des AHV-Alters weiterarbeitet, kann auch weiterhin in die steuerbegünstigte 3. Säule einzahlen. Aber nur maximal fünf Jahre lang. Frauen können somit bis zum 69. Altersjahr einzahlen, Männer bis zum 70. Weil Sie jetzt als Rentner keine Einzahlungen in eine Pensionskasse mehr machen, gilt für Sie nicht die jährliche Abzugslimite für Angestellte – das sind aktuell 6768 Franken. Vielmehr können Sie nun 20 Prozent Ihres Nettolohns des betreffenden Jahres einzahlen.