Laut Gesetz geht dann das Erbe Ihres Mannes an seinen Bruder, Ihr Vermögen an Ihre Schwester. Mit ­einem Testament könnten Sie aber frei festlegen, wer wie viel von Ihrem Nachlass erhalten soll. Denn Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt.

Tipp: Regeln Sie in ­einem Testament beide möglichen Fälle: Wer erben soll, wenn Sie vor ­Ihrem Mann sterben, und was mit Ihrem Vermögen passieren soll, falls Sie beide gleichzeitig ums Leben kommen.

Falls Sie vor Ihrem Mann sterben, gilt: Laut Gesetz erbt er drei Viertel und Ihre Schwester einen Viertel Ihres Nachlasses. In einem Testament könnten Sie über fünf Achtel frei verfügen, die anderen drei Achtel kann Ihr Mann als Pflichtteil geltend machen.