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16.06.2020
Nein. Das blosse Zusammenziehen mit einem neuen Partner führt nicht zum Erlöschen der Witwenrente. Der Anspruch auf diese Rente erlischt erst beim Tod der Witwe. Oder wenn sie wieder heiratet. Im letzteren Fall gilt: Der mit der Wiederverheiratung erloschene Anspruch lebt wieder auf, falls die neue Ehe nach weniger als zehn Jahren geschieden wird.
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