In einem ersten Schritt sollten Sie versuchen, mit Ihrem Ehemann eine einvernehmliche Unterhaltsregelung zu treffen. Diese hält fest, wie viel er Ihnen in der Trennungszeit zahlen muss. Den geschuldeten Unterhalt können Sie beide in einer Konvention schriftlich festhalten.

Wenn Sie sich einig sind, aber Hilfe bei der Formulierung der Trennungsvereinbarung benötigen, können Sie gemeinsam einen Anwalt für die Ausarbeitung der Konvention beauftragen.

Wenn Sie sich nicht einig sind, müssten Sie ein Eheschutzbegehren beim Gericht an Ihrem oder am Wohnsitz Ihres Mannes einreichen. In diesem Fall muss das Gericht über die Unterhaltspflicht und die Unterhaltshöhe entscheiden.

Tipp: Im «Saldo»-Ratgeber «Das Handbuch zu Trennung und Scheidung» finden Sie Mustervorlagen für Trennungsvereinbarungen (für Paare mit oder ohne Kinder).