Ja. Schädlinge in Mietwohnungen gelten rechtlich gesehen als Mangel am Mietobjekt – und den muss der Vermieter beheben, und zwar auf eigene Kosten. Verlangen Sie also vom Vermieter, dass er innert nützlicher Frist für Abhilfe sorgt.

Ausnahmen: Der Mieter muss allfällige Schädlinge selber und auf seine Kosten bekämpfen, falls dies mit wenig Aufwand möglich ist, also zum Beispiel  mit einem Insektenspray – und ohne professionelle Hilfe. Das Gleiche gilt, wenn dem Mieter nach­gewiesen werden kann, dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt und die Tiere eingeschleppt hat. Etwa dann, wenn seine Haustiere Flöhe nach Hause bringen.