Nein. Das Gesetz sieht vor, dass der vorgeschlagene ­Ersatzmieter den Mietvertrag zu den genau gleichen Bedingungen übernehmen muss, die für den ausziehenden Mieter gelten. Folglich gilt in diesem Fall: Ist im Mietvertrag festgehalten, dass das Rauchen in der Wohnung verboten ist, gilt ein Raucher als Nachmieter für den Vermieter als unzumutbar.