Nein. Die Frist wurde von Ihnen vertraglich nicht ausdrücklich fest­gelegt. Deshalb ist anzunehmen, dass Sie beide stillschweigend davon aus­gegangen sind, wonach die in der Schweiz ­übliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gilt. Abweichende Fristen sollten immer schriftlich fest­gehalten werden, damit keine Unklarheiten ent­stehen.