Ja. Wer in die Schweiz zieht, muss sich innert dreier Monate bei einer ­Krankenkasse anmelden. Bei späterer Mitteilung darf die Kasse laut Gesetz zur Prämie einen Zuschlag ­erheben. Dieser beträgt je  nach finanzieller Lage des Versicherten 30 bis 50 Prozent der Prämie und wird über die doppelte Dauer der Verspätung ­erhoben, maximal fünf Jahre. Ihre Freundin muss den Zuschlag also vier ­Jahre lang zahlen. Das gilt auch dann, wenn sie in dieser Zeit die Versicherung wechselt.

Achtung: Die Versicherung übernimmt keine Krankheitskosten, die dem Versicherten vor einem verspäteten Beitritt entstanden sind.