Nein. Rechtmässig be­zogene Ergänzungsleistungen müssen nicht zurückerstattet werden – weder vom Bezüger selbst noch von dessen Erben. Sie müssten die bezogenen ­Ergänzungsleistungen nur dann zurückzahlen, wenn sie Ihrem Vater aufgrund falscher Angaben gewährt worden wären – etwa, weil er Vermögen ­verschwiegen hätte.