Nein. Bis zur Eigentumsübertragung war der Käufer noch nicht Eigentümer der Liegenschaft bzw. Ihrer Mietwohnung, also war er auch nicht deren Vermieter. Eine Kündigung durch ­einen Nichtvermieter ist rechtlich unwirksam. 

Die Eigentumsüber­tragung erfolgt erst durch den Eintrag des Käufers ins Grundbuch. Dazu genügt die Grundbuch­anmeldung mit dem Eintrag ins Tagebuch.