Die Unfallversicherung des Detailhändlers, bei dem Sie gegen Freizeit­unfälle versichert sind, muss bei einem Freizeit­unfall sämtliche Arzt-, Spital- und die Transportkosten übernehmen.

Weiter zahlt diese Versicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld, falls Sie bis dahin nicht wieder arbeiten können. 

Dieses Taggeld deckt ­allerdings nur den Lohnausfall, der auf Ihre Tätigkeit als Kassiererin entfällt. Für den Lohnausfall Ihres ­Bürojobs hingegen muss der Garagist für eine kurze Zeit aufkommen: Im ersten Anstellungsjahr ist das für mindestens drei Wochen der Fall, in den folgenden Anstellungsjahren ist die Lohnfortzahlungspflicht je nach Kanton unterschiedlich geregelt.