Es kommt darauf an. ­Haben Sie die zu viel be­zogenen Ferien selber gewünscht und wurden sie vom Arbeit­geber genehmigt, so ist ein Lohnabzug zulässig.

Erfolgte der Bezug der zu viel bezogenen Ferien aber auf Anordnung des Arbeitgebers oder aufgrund von Betriebsferien, ist keine Rückforderung erlaubt – es sei denn, Sie hätten sich ­vertraglich auch in diesen Fällen zu einer Rückzahlung verpflichtet.