Ja. Laut Gesetz darf der Vermieter keine Anschlussgebühren verlangen, wenn der Mieter den Kabel­anschluss von Anfang an nicht will – oder ihn später nicht mehr benötigt. Sie können diesen deshalb schriftlich beim Vermieter kündigen. Dabei empfiehlt es sich, dem Kabelbetreiber eine Kopie zuzustellen.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist darf Ihnen der Vermieter die Anschluss­gebühren nicht mehr belasten. Die Dauer der Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Vertrag, den der Vermieter mit dem Kabelnetzbetreiber hat.

Übrigens: Sollte der ­Anschluss nach Ihrer Kün­digung plombiert werden, so dürfen diese Kosten nicht auf Sie abgewälzt werden.