Ja. Bei einem ganz nor­malen Kauf im Laden beginnt die Garantiefrist mit der Übergabe des erwor­benen Gegenstandes an den Käufer.

Beim Internetkauf wird ebenfalls auf die «Über­gabe» abgestellt – damit ist der Zeitpunkt der Aus­lieferung gemeint. Wenn also der Online-Shop festhält, dass die Garantiefrist ab Kaufdatum läuft, so ist damit das Versanddatum gemeint – und das ist gesetzlich korrekt.