Grundsätzlich behält bei der Heirat jeder Partner seinen bisherigen Namen. Haben Sie nach Ihrer Scheidung nicht wieder Ihren Ledignamen angenommen, heissen Sie somit weiterhin wie Ihr Ex-Mann. Ob Ihre künftigen Kinder den Namen Ihres zukünftigen Ehemanns oder Ihren Ledignamen tragen sollen, können Sie frei bestimmen.

Gut zu wissen: Sie und Ihr zukünftiger Mann können auf dem Zivilstandsamt sagen, dass Sie einen der beiden Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Diesen Namen er­halten dann auch Ihre ­Kinder.

Übrigens: Nicht mehr möglich ist das Führen von  Doppelnamen. 

Erlaubt ist aber nach wie vor der sogenannte Allianz­name mit Bindestrich. Zwar handelt es sich dabei nicht um einen amtlichen Namen. Trotzdem kann ein Allianzname auf Wunsch im Pass oder auf der Identitätskarte eingetragen werden.