Nein. Ein generelles Haustierverbot im Reglement oder in der Hausordnung greift zu massiv in das freie Nutzungsrecht der Stockwerkeigentümer ein. Es ist daher grundsätzlich unzulässig. Kleine Haustiere wie Meerschweinchen, Fische oder Hamster, die man ­ohnehin nur innerhalb der ­eigenen Wohnung hält, können jedenfalls nicht verboten werden.