Nein. Die geschiedene Ehegattin ist keine gesetz­liche Erbin und erbt dementsprechend nichts vom Vermögen des verstor­benen Ex-Gatten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ex-Frau Anspruch auf eine Witwenrente hätte.

Ihre Ex-Frau könnte aber indirekt über die ­gemeinsamen Kinder zu ­Ihrer Erbin werden. Denn bei Ihrem Tod erben die Kinder Ihr Vermögen oder zumindest ­einen Teil davon. Sterben die gemeinsamen Kinder nach Ihnen, aber noch vor Ihrer Ex-Frau, wird diese zur gesetzlichen Erbin der Kinder und damit letztlich zur Erbin des von Ihnen vererbten Vermögens.