Nein. Zwar schicken ­Gläubiger üblicherweise  zunächst eine Mahnung, wenn der Schuldner nicht pünktlich zahlt. Das ist kundenfreundlich – aber vorgeschrieben ist es nicht. Der Gläubiger kann also direkt zum Betreibungsamt gehen und dort einen Zahlungsbefehl ausstellen lassen. Das Betreibungsamt prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist, und fragt auch nicht, ob vorher gemahnt worden ist.