Ja. Das Gesetz verbietet nur die Heirat zwischen Verwandten in gerader Linie – zum Beispiel zwischen Mutter und Sohn – sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verwandtschaft auf Abstammung (Blutsverwandschaft) oder auf Adoption beruht.

Für Stiefgeschwister hingegen gibt es kein Heiratsverbot. Sie und Ihr Stiefbruder dürfen also heiraten. Das ist auch zwischen Stiefeltern und Stiefkindern erlaubt.