Nein. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, dient eine Mietwohnung nur zu Wohnzwecken. In der Wohnung einer beruflichen Tätigkeit nachgehen dürften Sie nur dann, wenn dadurch die Räumlichkeiten nicht stärker ­beansprucht würden und Sie die Nachbarn nicht mehr als sonst stören ­würden. Arbeiten im Home-Office beispielsweise ist erlaubt.

Ein ständiges Kommen und Gehen von Kunden bzw. Patienten im Treppenhaus müssen der ­Vermieter und die anderen Hausbewohner allerdings nicht tolerieren.

Klären Sie deshalb ­rechtzeitig mit Ihrem Vermieter ab, ob und wieweit Sie die Wohnung für Ihre selbständige Tätigkeit als Therapeutin benützen dürfen.