Nein. Als Nebenkosten ­zulässig sind nur diejenigen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, die mit der Benutzung der gemieteten Sache zusammenhängen. Reparaturkosten dürfen hingegen nicht als Nebenkosten auf die Mieter ab­gewälzt werden.

Erstattet der Vermieter die zu viel bezahlten Akontozahlungen nicht zurück, können Sie das Geld bei der Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen an Ihrem Wohnort einklagen. Das Verfahren vor dieser Behörde ist kostenlos.