Nein. Wenn einer Ihrer Mieter an der Wohnung Änderungen vornehmen möchte, braucht er dazu Ihre Einwilligung. Nimmt er Änderungen ohne Ihre Erlaubnis vor, so können Sie beim Auszug verlangen, dass der Mieter den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. Sie können also verlangen, dass der Mieter das alte Schloss auf eigene Kosten wieder einsetzen lässt. Falls es nicht mehr vorhanden ist, muss er für den Ersatz aufkommen.