Ja. Im Gegensatz zu normalen Angestellten, die grundsätzlich jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen können, haben Lehrlinge während der ganzen Lehrzeit keinen ­solchen Anspruch. Der ­Arbeitgeber muss Ihnen höchstens dann ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn ein vorzeitiger Lehr­abbruch droht. Oder kurz vor dem Ende der Lehre, wenn Sie mit der Stellensuche beginnen müssen.