Ja. Grundsätzlich zahlt die Privathaftpflicht-Ver­sicherung nur, wenn der Versicherte haftpflichtig ist. Und das ist nur dann der Fall, wenn er den Schaden durch Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit ver­ursacht hat. Ihrem Sohn ist aber kein Vorwurf zu ­machen. Wer Sport treibt, muss wissen: Bei einer mit viel Körpereinsatz verbundenen Sportart wie Handball ­kann auch mal eine Brille kaputtgehen.

Eine Haftpflicht des Schädigers besteht nur bei Regelwidrigkeiten oder gar Absicht. Trotzdem zahlen etliche Versicherungsgesellschaften freiwillig auch für Sach­schäden bei Spiel und Sport – im Rahmen der normalen Deckung oder beschränkt auf 1000 oder 2000 Franken. Melden Sie deshalb den Schaden bei Ihrer Haftpflichtversicherung trotzdem an.