Ja. Die AHV zahlt den Waisen nicht nur während der Erstausbildung eine Rente, sondern auch im Anschluss etwa während einer Weiter-, Zusatz- oder Zweitausbildung. Ihre Wai­senrente wird bis zum Abschluss der Zweitaus­bildung bezahlt, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Ausgeschlossen sind Waisenrenten für Kinder in Ausbildung nur, wenn diese mehr als 28 200 Franken im Jahr verdienen (Stand 2015/16).